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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz „allgemeine Bedingungen“ der 3PLEset GmbH für alle Rechtsgeschäfte zwischen der 3PLEset GmbH und Dritten (kurz: Vertragspartner))


I. I. Geltungsbereich der allgemeinen Bedingungen
1. Die 3PLEset GmbH schließt Verträge mit seinen Vertragspartnern ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Bedingungen. Davon abweichende Bedingungen eines Vertragspartners gelten nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung; erfolgt ohne eine solche eine Zusendung von Bedingungen des Vertragspartners, verzichtet dieser auf daraus entspringende Rechtswirkungen. Die allgemeinen Bedingungen bleiben auch bei etwaiger Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen im übrigen gültig.
2. Einmal zwischen dem Vertragspartner und 3PLEset GmbH in Kraft gesetzte allgemeine Bedingungen von 3PLEset GmbH gelten für alle künftigen Verträge zwischen denselben. 3. Dem Vertragpartner ist es verboten, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit 3PLEset GmbH ohne schriftliche Zustimmung an Dritte zu übertragen.
4. Die Aufhebung, Ergänzung oder Abänderung von Verträgen zwischen 3PLEset GmbH und seinen Vertragspartner bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Der Rechtsbehelf der Aufhebung des Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte wird ausgeschlossen. Ohne schriftliche Ermächtigung durch 3PLEset GmbH ist es dessen Mitarbeitern untersagt, diese Bedingung abzuändern; sind derartige Zusagen nach zwingenden gesetzlichen Normen für 3PLEset GmbH bindend, kann 3PLEset GmbH jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

II. II. Vertragsabschluss und Preisgestaltung
1. An 3PLEset GmbH zugegangene Angebote seiner Vertragspartner werden von 3PLEset GmbH nur durch schriftliche Annahmeerklärung oder durch Erfüllung angenommen. Der Vertragspartner ist an sein Angebot ab Einlangen für 12 Wochen gebunden.
2. Angebote von 3PLEset GmbH sind grundsätzlich freibleibend und auch nach Einlangen der Stellungnahme des Vertragspartners für 3PLEset GmbH abänderbar bzw. widerrufbar. Alle Angaben in Prospekten, Rundschreiben, Katalogen, Anzeigen, Preislisten etc. sind ebenfalls unverbindlich.
3. Technische, farbliche und formmäßige Änderungen oder Abweichungen von Vorgaben aller Art sind vom Vertragspartner zum Listenpreis zu akzeptieren, sofern sie dem von diesem angestrebten Verwendungszweck nicht zuwiederlaufen. 4. Hinsichtlich der Preise der Währung in der zu bezahlen ist und der im Preis enthaltenen Nebenleistungen gelten jeweils die länderspezifischen Terms and Conditions von 3PLEset GmbH. Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung durch beide Vertragsparteien die Preise laut 3PLEset GmbH-Preisliste, so führt dies zu einer entsprechenden Preisanpassung. Erfolgen Vertragsabschlüsse ohne gesonderte Preisbestimmungen, so gelten die Listenpreise am Tag der Rechnungslegung als vereinbart. III. III. Kaufmännische und technische Unterlagen, Verkaufshilfen 1. Alle von 3PLEset GmbH erstellten bzw. übergebenen kaufmännischen und technischen Unterlagen sowie Verkaufshilfen verbleiben im Eigentum von 3PLEset GmbH. Jede Verbreitung und Verwertung bedarf der schriftlichen Zustimmung von 3PLEset GmbH. Verkaufshilfen dürfen nur zur Präsentation und Vermarktung von 3PLEset GmbH-Produkten verwendet werden. 2. Es steht 3PLEset GmbH frei, solche Unterlagen oder Verkaufshilfen jederzeit ohne Angabe von Gründen auf Kosten des Vertragspartners zurückzufordern. IV. IV. Lieferung bzw. Leistung, Gefahrenübergang, Verzug 1. Lieferungen und Leistungen werden insbesondere hinsichtlich der Lieferklausel entsprechend dem länderspezifischen Terms and Conditions von 3PLEset GmbH erbracht. Mangels Sonderregelung hat 3PLEset GmbH Lieferungen und Leistungen EXW Ellefeld zu erbringen. 2. Erfüllungsort für alle von 3PLEset GmbH und seinen Vertragspartnern zu erfüllenden Verpflichtungen ist 08236 Ellefeld/Deutschland. 3. Ungeachtet der Lieferklauseln gemäss länderspezifischer Terms and Conditions geht die Gefahr -auch bei Teillieferungen- jeweils dann auf den Vertragspartner über, wenn die Ware das Auslieferungslager von 3PLEset GmbH verlässt. Wurde die Abholung der Ware bei 3PLEset GmbH vereinbart, gilt dies bereits mit termingerechter Bereitstellung. 4. Ein Liefertermin bzw. eine Lieferfrist ist nur dann verbindlich, wenn die Verbindlichkeit bei Vertragsabschluss ausdrücklich als solches bezeichnet wurde. 5. 3PLEset GmbH ist berechtigt, bei Nichtverfügbarkeit einer vereinbarten Ware seiner Lieferverpflichtung durch Lieferung einer vergleichbaren -wenn auch im Design und Farbe nicht notwendigerweise gleichen- Ware nachzukommen. Der Vertragspartner hat solche Ware abzunehmen. 6. Verzögert sich eine Leistung bzw. Lieferung durch einen von 3PLEset GmbH unverschuldeten Umstand, verlängert sich die Leistung bzw. Lieferzeit auch ohne gesonderte Erklärung angemessen, ohne dass 3PLEset GmbH Rechtsfolgen welcher Art auch immer zu verantworten hat -dies selbst, wenn 3PLEset GmbH seinerseits bereits mit anderen Verpflichtungen in Verzug ist; bei unangemessener Erschwerung der Auftragsausführung ist 3PLEset GmbH unter Ausschluss von Schadensansprüchen zum Rücktritt berechtigt. 7. Hat 3PLEset GmbH den Verzug verschuldet, kann der Vertragspartner nach schriftlicher Setzung und Ablauf einer angemessenen mindestens vierwöchigen Nachlieferfrist entweder Erfüllung verlangen oder den Rücktritt erklären. 8. 3PLEset GmbH kann jedenfalls ohne für sich Verzugsfolgen auszulösen, seine Lieferungen oder Leistungen vom Eingang bedungener Anzahlungen, von der Erfüllung aller übrigen Vertragspflichten sowie von der fristgerechten Zahlung auch anderer Forderungen abhängig zu machen. Ergibt eine Bonitätsprüfung des Vertragspartners durch 3PLEset GmbH bzw. seinen Versicherer ein negatives Ergebnis, kann er die Lieferungen der Ware jedenfalls von der gänzlichen Vorauszahlung oder Aushändigung einer geeigneten Bankgarantie im Original abhängig machen. 9. Soweit rechtlich zulässig, sind Schadensansprüche dies jedenfalls jedoch im Fall einer leichten Fahrlässigkeit aufgrund eines Verzuges auf seiten von 3PLEset GmbH. 10. Bei Unmöglichkeit der Lieferung bzw. Leistung erlöschen alle vertraglichen Verpflichtungen. Ist die Unmöglichkeit aber auch ein Liefer- bzw. Leistungsverzug durch Nichtlieferung bzw. verspätete Lieferung einer Zulieferers von 3PLEset GmbH bedingt, steht dem Vertragspartner jedenfalls kein Schadensanspruch zu. 11. 3PLEset GmbH ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und darüber auch Teilrechnungen zu legen. 12. Von außen sichtbare Beschädigungen bzw. Fehlmengen bei gelieferten Waren sind durch den Empfänger bei der Übernahme bei sonstigen Rechtsverlust schriftlich festzustellen. Die Annahme kann deshalb nicht verweigert werden. 13. Nimmt der Vertragspartner die vertragsmäßige Ware bzw. Leistung nicht am richtigen Ort oder zur richtigen Zeit an, kann 3PLEset GmbH auch unter Setzung einer Nachlieferfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Bei Gefahr im Verzug kann 3PLEset GmbH nach seiner Wahl eine Einlagerung oder eine Verwertung „bestens“ auf Rechnung und Kosten des Vertragspartners vornehmen, ohne ersatzpflichtig zu werden. V. V. Zahlung, Zahlungsverzug und Aufrechnung 1. Sofern die länderspezifischen Terms and Conditions von 3PLEset GmbH nichts anderes vorsehen, ist das Entgelt binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum abzugsfrei fällig. Ein Skontoabzug ist unzulässig, sofern nicht gesondert vereinbart. Alle Zahlungen haben auf ein Bankkonto von 3PLEset GmbH oder seines Versicherers zu erfolgen. Der Vertragspartner darf mit seinen Forderungen nicht gegen Forderungen von 3PLEset GmbH aufrechnen. Zahlungen kann 3PLEset GmbH ungeachtet ihrer Widmung nach freier Wahl auf die offenen Forderungen anrechnen. 2. Im Fall der Nichtzahlung einer fälligen Forderung sind auch alle übrigen Forderungen ohne ausdrückliche Fälligstellung sofort fällig. Gleiches gilt für den Fall einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners. 3. Der Zahlungsverzug tritt ohne weitere Aufforderungen von selbst ein. Verzugszinsen werden in der Höhe von 12 % p.a. vereinbart. Ein allfälliger höherer Zinsschaden oder Kursverlust ist zu ersetzen. 4. Erklärt 3PLEset GmbH den Rücktritt vom Vertrag, sind bereits gelieferte Waren sofort auf Kosten des Vertragspartners zurückzustellen, Ersatz für eine allfällige Wertminderung zu leisten und 3PLEset GmbH alle Aufwendungen zu ersetzen. Zur Abgeltung des in diesem Zusammenhang entstehenden Schaden hat der Vertragspartner ohne Mäßigungsrecht eine Stornogebühr von 20 % des Bruttofakturenbetrages ohne weitere Nachweise mit sofortiger Fälligkeit zu bezahlen; ein darüber hinausgehender Schaden ist zu ersetzen. 5. Mangels freiwilliger Zurückstellung der Ware ist 3PLEset GmbH berechtigt, sich die Gewahrsame auch eigenmächtig zu verschaffen, ohne dass dadurch dem Vertragspartner Rückgabe, Unterlassungs-, Ersatzansprüche oder sonstige zivilrechtliche Ansprüche welcher Art auch immer zustehen. 6. Sofern dem nicht zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, steht dem Vertragspartner ein Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht an den Waren von 3PLEset GmbH nicht zu. VI. VI. Eigentumsvorbehalt 1. Bis zur vollständigen, vorbehaltlosen Zahlung aller Ansprüche von 3PLEset GmbH aus einer Warenlieferung einschließlich Zinsen, Kosten und Spesen sowie bis zur vollständigen Erfüllung aller sonstigen gegenwärtigen und zukünftigen finanziellen Verpflichtungen des Vertragspartners bleibt die gelieferte Ware im unbeschränkten Eigentum von 3PLEset GmbH. Der Vertragspartner hat auf seine Kosten und von sich aus alle Handlungen zu ersetzen, die zur Begründung bzw. Einhaltung des Eigentumsvorbehalts nötig sind. Der Vertragspartner hat über Aufforderung jederzeit binnen 24 Stunden auf seine Kosten eine Aufstellung aller noch bei ihm befindlichen Vorbehaltswaren (samt Kaufdatum und Rechnungsnummern) zu übergeben. 2. Eine Veräußerung oder Verpfändung bzw. sonstige Sicherstellung der (durch die) Vorbehaltsware ist nur mit ausdrücklicher -jederzeit formlos widerrufbarer- Zustimmung von 3PLEset GmbH zulässig, wobei der Vertragspartner seine Abnehmer auf den Eigentumsvorbehalt von 3PLEset GmbH hinzuweisen hat; die Zustimmung erlischt automatisch im Falle einer Insolvenz oder Exekutionsführung. Unabhängig davon bietet der Vertragspartner bereits hiermit widerruflich an, für den Fall der Weiterveräußerung dieser Waren alle daraus entstehenden Forderungen an 3PLEset GmbH zur Befriedigung zahlungshalber abzutreten. 3PLEset GmbH kann dieses Abtretungsangebot jederzeit ohne zeitliche Begrenzung auf Kostenübertragung durch den Vertragspartner annehmen und ist zur Einziehung berechtigt. 3. Im Falle einer Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme der gelieferten Waren ist der Vertragspartner auf seine Kosten zur Verständigung von 3PLEset GmbH und Wahrung des Eigentums verpflichtet. Im Falle der Nichtzahlung einer fälligen Forderung von 3PLEset GmbH, der Zahlungseinstellung, der Insolvenzeröffnung oder der Exekution auf eine Vorbehaltsware hat der Vertragspartner alle Vorbehaltswaren sofort an 3PLEset GmbH zurückzustellen. Die Zurücknahme der gelieferten Waren ist ohne anderslautende Erklärung nicht einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen. Wird die Vorbehaltsware von 3PLEset GmbH ausgesondert, so kann er eine Einlagerung auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners vornehmen. VII. VII. Gewährleistungen 1. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Mängel 6 Monate ab Gefahrenübergang. Für Ersatzstücke und Nachbesserungen beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate. Ansprüche auf Gewährleistung verjähren jedenfalls binnen 6 Monaten ab fristgerechter Rüge. Im Gewährleistungsfall trifft 3PLEset GmbH kein Anspruch auf Schadenersatz oder sonstige Entschädigung welcher Art auch immer. 2. Sichtbare Mängel oder fehlende Teile sind bei sonstigem Gewährleistungsausschluss unverzüglich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen nach Beginn der Gewährleistungsfrist -verdeckte Mängel binnen 8 Tagen nach ihrem Entdecken- einlagernd mittels eingschriebenen Briefes zu rügen; ansonsten die Ware als vorbehaltlos und mängelfrei übernommen gilt. 3. 3PLEset GmbH kann Gewährleistungsansprüche nach seiner Wahl abschließend erfüllen durch a) Nachtrag des fehlenden, b) Nachbesserung der Ware an Ort und Stelle, c) Nachbesserung an einem von 3PLEset GmbH bezeichneten Ort, d) Ersatz der mangelhaften Ware bzw. von Teilen derselben oder durch e) angemessene Preisminderung. 4. In Fällen eines wesentlichen und unbehebbaren Mangels steht nur das Recht der Wandelung zu. Vorstehende Befreiungsbefugnisse (a-e) gelten auch für jene Fälle, in denen nach der Beschaffenheit der Ware den Vertragspartner anstelle oder neben dem Anspruch auf Gewährleistung auch noch andere Ansprüche (zum Beispiel auf Anfechtung oder Anpassung des Vertrags wegen Irrtum oder sonstiger Willensmängel) zustehen. 5. Die durch die vorstehenden Maßnahmen auflaufenden Kosten sind -mit Ausnahme der Vertragskosten der Ersatzware bzw. der Ersatzteile- vom Vertragspartner zu tragen. Grundsätzlich beschränkt sich der Gewährleistungsumfang für ins Ausland verbrachte Waren auf Leistungen, die im Gewährleistungsfalle am Ort des Grenzübertrittes entstanden wären. 6. Die Gewährleistung von 3PLEset GmbH ist ausgeschlossen, wenn die Ware unüblich gebraucht wurde; der Mangel durch den Vertragspartner bzw. Dritte verursacht wurde, diese Selbstmanipulation oder Reparaturen an der Ware vorgenommen haben oder solange der Vertragspartner seine Verpflichtung -so insbesondere die auf Zahlung- nicht erfüllt. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Verbrauchs- und Verschleißteile. VIII. VIII. Schadenersatz und Produkthaftung 1. Im Falle des Schadenersatzes haftet 3PLEset GmbH nicht für leichte Fahrlässigkeit; ebenso ist der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, Zinsverlusten sowie bei Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Vertragspartner ausgeschlossen. Sofern im Einzelfall ein weitergehender Haftungsausschluss zulässig ist, gilt dieser als vereinbart. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen von 3PLEset GmbH für die Benutzung ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen. 2. Im Falle der groben Fahrlässigkeit ist die Haftung für Schäden jedenfalls auf das zehnfache des Nettofakturenbetrages der gelieferten mit dem Schaden zusammenhängender Ware beschränkt. 3. Bei Vertragsaufslösung ist 3PLEset GmbH höchstens bei grobem Verschulden verpflichtet, zurückzuzahlende Beträge zu verzinsen. 4. Sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen aus den entgegenstehendem, ist eine Haftung für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und unter anderen vergleichbaren Normen, unabhängig welcher Rechtsordnung sie entspringen, ausgeschlossen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss zugunsten von 3PLEset GmbH auf seine jeweiligen Abnehmer zu überbinden, diese zur Weiterüberbindung bis zum letzten Benutzer zu verpflichten und hierüber urkundliche Nachweise zu errichten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Mitarbeiter laufend und nachweislich über alle Informationen und Anweisungen, die 3PLEset GmbH mit seinen Produkten mitliefert, wie auch über gesetzliche Vorschriften und hoheitliche Anordnungen in Kenntnis zu setzen. Dies gilt auch gegenüber seinen Abnehmern. Der Vertragspartner ist weiters verpflichtet, alle Unterlagen, Urkunden und Nachweise mindestens 10 Jahre ab Inverkehrbringung bzw. Weitergabe der Produkte aufzubewahren und unverzüglich nach Verlangen vollständig herauszugeben. IX. IX. Rechtswahl und Gerichtsstand 1. Für alle zwischen 3PLEset GmbH und seinen Vertragspartnern abgeschlossenen Verträge und alle sich aus dem rechtswirksamen Bestehen oder Nichtbestehen dieser Verträge ergebenen Ansprüche wird die Anwendung materiellen deutschen Rechts unter Ausschluss der Bestimmungen des deutschen-internationalen Privatrechtes und denen des UN-Kaufrechts (UNCITRAL) vereinbart. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus einer auf Basis dieser Bedingungen abgeschlossenen bzw. abzuschließenden Vertrag zwischen 3PLEset GmbH und seinem Vertragspartner wird das für D-08236 Ellefeld jeweils sachlich zuständige Gericht vereinbart. 3PLEset GmbH kann jedoch den Vertragspartner und auch in einen anderen in- oder ausländischen Gerichtsstand belangen. X. X. Datenverarbeitung 1. Im Zuge der EDV werden alle für die Geschäftsbeziehung relevanten Daten der Vertragspartner unter Bedachtnahme auf das Datenschutzgesetz gespeichert. 3PLEset GmbH ist zur Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten an Dritte berechtigt.


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Alte Auerbacher Str. 38
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